Außenstelle Schlanders
Sehen Sie sich den Standort auf Google Maps an (externer Link)
Amt für Wohnbauförderung
Schlandersburgstr. 6 (Schlandersburg)
39028 Schlanders
Achtung: Die Außenstelle in Schlanders ist zurzeit geschlossen.
Aus dienstlichen Erfordernissen ist der Beratungsdienst in den Außenstellen ausgesetzt.
Abgabe der Wohnbauförderungsgesuche
Ab dem 01.02.2026 können die Gesuche um Wohnbauförderung für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Neubau der Erstwohnung sowie für Erwerb und Erschließung von Baugründen (010 Gesuchsformular Antrag Landesbeitrag Wohnbauförderung Privatpersonen Kauf Neubau Wiedergewinnung Erstwohnung Erwerb Erschließung Baugrund) ausschließlich in digitaler Form über die hierfür vorgesehene Plattform eingereicht werden und müssen alle die für die Einreichung der Gesuche vorgesehenen Unterlagen umfassen. Gesuche, die nicht über diese Plattform eingereicht werden oder nicht vollständig sind, werden nicht berücksichtigt und gelten als nicht eingereicht.
Alle anderen Gesuchsformulare können weiterhin ausschließlich mittels E-Mail (PDF oder ZIP-Dateien mit PDF – Links werden nicht angenommen) übermittelt werden.
Informationen:
Auskünfte und Fragen zum eingereichten Gesuch können Sie mit Angabe von Gesuchnummer und Namen des Antragstellers an die institutionelle E-Mail-Adresse wohnbaufoerderung@provinz.bz.it richten. Sie werden von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Amtes mittels E-Mail oder telefonisch kontaktiert.
Das Nachreichen von Unterlagen sowie die Übermittlung der Auszahlungsdokumente
- Für die Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Original:
Einheitliches Sekretariat der Abteilung - Zimmer 139
Der Zugang zu den Büros der Mitarbeiter im 1. Stock erfolgt ohne Terminvormerkung und ausschließlich während den Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
oder per Post an die Adresse der
Abteilung Wohnbau
Landhaus 12
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen - Weitere Dokumente und Anträge, zu einem bereits übermitteltem Gesuch um Wohnbauförderung und bis zu dessen Genehmigung bzw. Ablehnung, können ausschließlich per E-Mail oder PEC übermittelt werden: E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
- Für die Übermittlung der Auszahlungsdokumente bei ordentlicher Auszahlung - nach der Genehmigung:
E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it - Für die Übermittlung der Auszahlungsdokumente bei vorzeitiger Auszahlung - nach der Genehmigung:
E-Mail: wohnbaufoerderung.verwaltung@provinz.bz.it - Für Auskünfte und für die Kontrolle der Voraussetzungen für die Besetzung der konventionierten Wohnungen: E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
Nach Auszahlung des genehmigten Beitrages und während der Laufzeit der Sozialbindung
Amt für Wohnbauprogrammierung
Die Auskünfte zur Auszahlung der Förderungen und zu den mit der Sozialbindung verbundenen Vorgängen werden in den Zimmern der jeweils zuständigen Mitarbeitern des Amtes für Wohnbauprogrammierung im Hauptsitz in Bozen oder telefonisch erteilt.
Es wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren, welcher per E-Mail, an die direkte E-Mail-Adresse der/des zuständigen Sachbearbeiters/in, beantragt werden kann, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.
Alternativ sind wir unter der E-Mail-Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der
Tel. Nr. +39 0471 41 87 20 erreichbar.
Letzte Aktualisierung: 24/02/2026