Wie kann ich das Gesuch um Wohnbauförderung einreichen?
Sie möchten gerne das Gesuch um Wohnbauförderung für den Kauf, den Neubau oder die Wiedergewinnung der Erstwohnung einreichen?
Ab dem 01.02.2026 können die Gesuche um Wohnbauförderung für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Neubau der Erstwohnung sowie für Erwerb und Erschließung von Baugründen ausschließlich in digitaler Form über die hierfür vorgesehene Plattform eingereicht werden und müssen alle die für die Einreichung der Gesuche vorgesehenen Unterlagen umfassen.
Gesuche, die nicht über diese Plattform eingereicht werden oder nicht vollständig sind, werden nicht berücksichtigt und gelten als nicht eingereicht.
Der Zugriff auf die Plattform erfolgt innerhalb des jeweiligen Dienstes durch Klicken auf „Zum Online-Dienst“:
Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Kauf der Erstwohnung
Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Wiedergewinnung der Erstwohnung
Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Neubau der Erstwohnung
Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Erwerb und Erschließung von Baugründen
Nach Übermittlung des Antrages um Beitrag für den Kauf, die Wiedergewinnung und den Neubau der Erstwohnung und innerhalb 30 Tagen ab Übermittlung muss die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Original nachgereicht werden:
Einheitliches Sekretariat der Abteilung - Zimmer 139
Der Zugang zu den Büros der Mitarbeiter im 1. Stock erfolgt ohne Terminvormerkung und ausschließlich während den Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
oder per Post an die Adresse der
Abteilung Wohnbau
Landhaus 12
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen
Alle anderen Gesuchsformulare können weiterhin ausschließlich mittels E-Mail (PDF oder ZIP-Dateien mit PDF – Links werden nicht angenommen) übermittelt werden.
(TE)