Beitritt der Banken zum Modell „Begünstigte Darlehen“
Die Autonome Provinz Bozen – Südtirol hat mit Beschluss der Landesregierung Nr. 895 vom 31.10.2025 die neuen Richtlinien für die Gewährung von begünstigten Darlehen und der damit verbundenen Landesbeiträge genehmigt.
Banken und Kreditinstitute, die an der Umsetzung dieser Förderung teilnehmen möchten, können ab sofort einen Beitrittsantrag einreichen.
Mit dem Beitritt verpflichten sich die Banken zur Anwendung der in den Richtlinien vorgesehenen Modalitäten sowie zur Zusammenarbeit mit dem Land bei der operativen Abwicklung der begünstigten Darlehen für den Grundwohnbedarf.
Wer kann beitreten?
Beitreten können alle Banken, die die in den Richtlinien festgelegten Voraussetzungen erfüllen, u. a.:
- Eintragung in das nationale Bankenregister bzw. Nachweis der Berechtigung zur Banktätigkeit
- Mindestens ein operativer Bankschalter im Landesgebiet
- Zweisprachiger Beratungsdienst
- Gültige Vereinbarung für das „Bausparmodell“
Wie funktioniert der Beitritt?
Der Beitritt erfolgt durch Übermittlung des ausgefüllten Beitrittsformulars an die ZEP-Adresse des Verwaltungsamtes des geförderten Wohnbaus welches bei der Abteilung Wohnbau angesiedelt ist: wohnbauverwaltung.amministrazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Nach Überprüfung der Voraussetzungen schließt das Land mit der Bank eine Vereinbarung gemäß dem in den Richtlinien vorgesehenen Muster ab.
Beitrittsformular (Datei zum Downloaden)