Wohnbauförderung für Kauf der Erstwohnung

Ich bin Eigentümer einer Wohnung, an welcher meine Eltern das lebenslängliche Fruchtgenussrecht haben. Ich möchte ein Gesuch für den Neubau der Wohnung auf gefördertem Bauland einreichen. Ist dies ein Ausschlussgrund, wenn ich das nackte Eigentum an der Wohnung meiner Eltern habe, welche mit Fruchtgenuss von ihnen belastet ist?

Nein, dies stellt keinen Ausschlussgrund von der Wohnbauförderung dar, da man keine Verfügbarkeit der Wohnung hat. Wenn man hingegen das Fruchtgenussrecht oder Wohnrecht an einer geeigneten Wohnung hat, dann ist dies ein Ausschlussgrund. Falls die Eltern, welche das Fruchtgenussrecht haben, ansuchen möchten, dann haben diese kein Anrecht.

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  • Datum: 14.02.2025