Wohnbauförderung für Kauf der Erstwohnung

Ich möchte eine Wohnung mit meinem Freund/meiner Freundin kaufen/bauen. Wir sind nicht verheiratet, wir haben keine gemeinsamen Kinder und leben seit drei Jahren zusammen, aber nur seit einem Jahr mit demselbem Wohnsitz. Können wir einen Beitrag erhalten, wenn wir gemeinsam eine Wohnung kaufen/bauen?

Nein, weil die Voraussetzungen eines „in eheähnlicher Beziehung“ lebenden Paares gemäß Wohnbauförderungsbestimmungen nicht gegeben sind. Laut Bestimmungen zur Wohnbauförderung werden nicht verheiratete Paare nur dann als Familie gefördert, wenn sie gemeinsame Kinder haben, oder wenn sie seit mindestens zwei Jahren denselben Wohnsitz haben.

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  • Datum: 14.02.2025